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DIE AUSBILDUNG ZUM LUFTFAHRZEUGFÜHRER |
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Der Luftsportverein Erbach e.V. bildet Luftfahrzeugführer in den Sparten Motorflug/Motorsegler und Segelflug aus. Ziel ist der Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer nach den europäischen Ausbildungsrichtlinien (JAR-FCL) mit der Berechtigung zum Führen von Touringmotorseglern (TMG) oder einmotorigen Motorflugzeugen bis 2000kg bzw. der Erwerb der Segelfluglizenz (GPL) mit den Startarten Windenschlepp oder Flugzeugschlepp. Alle Fluglehrer des LSV Erbach sind ehrenamtlich tätig, so dass der Flugschüler für die Flugstunde an seinen Ausbilder nichts zu zahlen hat. Die Erbacher Philosophie geht dahin, nicht zum überwiegenden Teil ein Motorflugverein zu werden, in dem die Mitglieder die kostenlose Ausbildung genießen und dann nur noch zum Fliegen kommen, wenn das Wetter optimal aussieht. Vielmehr wollen wir mit der Ausbildung unsere neuen Leute in den Verein mit seinen vielfältigen Tätigkeiten integrieren und zu Dauermitgliedern werden lassen. START GLIDING Wer die Zeit dazu findet, sollte mit dem Segelflug beginnen, der eine intensive Auseinandersetzung mit Natur und Technik und damit eine solide Grundlage für alle anderen Arten der Fliegerei bietet. Der Weg zum Segelflugzeugführer (GPL): Bereits mit 14 Jahren kann man mit der Ausbildung zum Segelflieger beginnen. Voraussetzung ist eine normale Gesundheit, die von einem Fliegerarzt überprüft wird, und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Bis zum ersten Alleinflug benötigt man je nach Veranlagung, Alter und Zeitaufwand etwa 50 bis 80 Flüge. Das dauert etwa eine Flugsaison (etwa März bis Oktober). In dieser Zeit sollte man häufig am Flugplatz sein, auch wenn man mal nicht zum Selberfliegen kommt. Denn es ist wichtig, auch das Umfeld mit seinen vielfältigen Regeln und Sicherheitsmaßnahmen gründlich kennen zu lernen. Wer schneller voran kommen möchte, sollte an unserem Fluglager im August (bei Bedarf auch noch in den Pfingstferien) teilnehmen, wo bei brauchbarem Wetter täglich geschult wird. Hier kommt auch die Pflege der Fliegerkameradschaft voll zum Zug. Die praktische Ausbildung Die ersten Ausbildungsfluge erfolgen im kostengünstigen Windenstart, der bei normaler Wetterlage eine Ausgangshöhe von etwa 300m bietet und in schneller Folge viele Starts und Landungen pro Flugtag zulässt. Hier bekommt der Flugschüler ein Gefühl für sein Fluggerät und den nötigen Trainingsstand für einen sicheren Startvorgang und eine saubere Landung. Denn Fliegen heißt Landen können. Beim Segelflug hat man dazu nur einen einzigen Versuch und der muss sicher sitzen. Aber die dazu notwendigen Techniken lernt man Zug um Zug. Wenn der Fluglehrer sieht, dass sein Schüler Start und Landung beherrscht, kommt der größte Moment in einem Fliegerleben: Der erst Alleinflug. Jetzt muss er das Vertrauen, das der Fluglehrer in ihn setzt, rechtfertigen und sich und den 80.000 € teuren Doppelsitzer wieder unversehrt zu Boden bringen. Ab jetzt folgen Schulungsflüge im Wechsel mit und ohne Lehrer, bis alle notwendigen Verfahren beherrscht werden. Der erste Start auf einem Leistungs-Einsitzer folgt und eine weitere Startart, der Flugzeugschlepp folgen. Nach erfolgreichem Ablegen der theoretischen Prüfung geht es zum Überlandflug, dem eigentlichen modernen Segelflug. Dann steht die amtliche Prüfung an. Kein Problem für den, der mit Herz und Verstand dabei ist.
Die theoretische Ausbildung Für Vereinsmitglieder ist auch dieser Service der Fluglehrer kostenlos. An etwa 15 Abenden im Winterhalbjahr trifft man sich, um sich von kompetenten Fluglehrern das notwendige Hintergrundwissen beibringen zu lassen. Die Fächer Meteorologie, Navigation, Luftrecht, Technik, menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen stehen auf dem Programm. Insgesamt kommen etwa 60 Unterrichtseinheiten pro Lehrgang zusammen. Daneben gibt es natürlich immer Live-Unterricht während des Flugbetriebs. Wer das notwenige technisch-physikalische Interesse mitbringt, wird viel Freude an diesem Unterricht haben. Dieses Zusatzwissen bringt auch für unsere jungen Flugschüler Vorteile für den normalen Schulalltag. Die theoretische Ausbildung schließt mit einer amtlichen Theorie-Prüfung ab, auf die man sich mit Hilfe eines Fragenkatalogs vorbereiten kann. Der Ausbildungsleiter unseres Vereins, Winfried Kassera, hat für die Theorieausbildung ein Lehrbuch ('Flug ohne Motor') und Lernsysteme für den PC geschrieben. Wer sich dafür interessiert, kann darüber mehr auf seiner Homepage unter http://www.kassera.de finden. Dort gibt's auch weitere Appetitanreger zum Segelfliegen zu sehen und zu lesen.
Sprechfunkzeugnis Zum Erwerb der Lizenz gehört auch der Erwerb einer Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkverkehrs im Flugbetrieb, da auch hier bestimmte Spielregeln eingehalten werden müssen. Im LSV Erbach haben sich drei Piloten für diese Ausbildung spezialisiert, die an mehreren Abenden mit den Schülern Controller und Pilot spielen, bis der Funkverkehr professionell läuft. Auch diese Aubildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Die Kosten Der Segelflug ist, wenn er im Verein betrieben wird, eine für jeden eine erschwingliche Freizeitgestaltung. Hier macht auch die Ausbildung keine Ausnahme. Vor allem Jugendliche und Studenten, die beim LSV Erbach nur die Hälfte zahlen, kommen sehr günstig weg. So liegt man bei dementsprechendem Engagement vom Vereinseintritt bis zum Scheinerhalt bei einer Summe von 1200 € bis 1800 €, was sich in der Regel auf etwa 18 Monate verteilt. Also etwa 100 € pro Monat für eine faszinierende Tätigkeit. Dabei ist zu beachten, dass Jugendliche auf dem Flugplatz sehr viel mehr lernen als nur Fliegen, so z.B. Autofahren, eine Menge handwerklicher Fertigkeiten in der Werkstatt usw. Fängt man recht spät im Leben mit dem Fliegen an, braucht man naturgemäß etwas länger als ein Jugendlicher. Als Vollverdiener muss man natürlich auch die vollen Preise bezahlen.
Fertiger Segelflieger, toll!! Mit dem GPL-Schein in der Tasche, den man nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung schon mit 16 Jahren bekommen kann, steht dem Segelflieger in unserem Verein ein moderner Flugzeugpark zur Verfügung. Mit zunehmender Flugerfahrung darf man immer leistungsfähigere Segler fliegen. Zur Zeit haben wir im Angebot:
Die Benutzung erfolgt in Absprache mit den übrigen interessierten Piloten.
Hier noch die amtlichen Bestimmungen zur GPL-Ausbildung (1) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer sind
(2) Die theoretische Ausbildung umfasst die Sachgebiete
(3) Die Flugausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden auf Segelflugzeugen verschiedener Muster innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablegung der Prüfung, davon 15 Stunden Alleinflug. Wird die Flugausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, ermäßigt sie sich auf mindestens 20 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug.
(4) In der Flugausbildung nach Absatz 3 müssen enthalten sein
(5) Die Flugausbildung kann auf Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb, auf Reisemotorseglern jedoch nur mit Fluglehrer, durchgeführt werden.
Motorflug (TMG und SEP) Der Weg zum Motorflieger (Motorsegler oder Motorflugzeug) läuft ähnlich ab wie im Segelflug, jedoch ist hier die praktische Ausbildung nicht an die Wochenenden gebunden. Die Termine für die Schulflüge werden individuell mit dem jeweiligen Fluglehrer abgesprochen. Voraussetzungen für den Beginn der Schulung: Fliegertauglichkeit Klasse
2 oder höher (vom Fliegerarzt bescheinigt) Mindestalter für den Erwerb der Lizenz: 17 Jahre
Hier die amtlichen Bestimmungen dazu: Flugerfahrung Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 45 Stunden als Pilot auf Flugzeugen nachweisen; davon können fünf Stunden in einem Flugsimulator durchgeführt worden sein. Inhaber von Lizenzen oder gleichwertigen Rechten für Hubschrauber, Ultraleichthubschrauber, Flugschrauber, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit starren Tragflügeln, Segelflugzeuge oder Motorsegler können zehn Prozent ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als zehn Stunden, für eine PPL(A) anrechnen lassen.
Flugausbildung Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 25 Stunden mit Lehrberechtigtem und mindestens zehn Stunden im Alleinflug unter Aufsicht auf Flugzeugen mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis nachweisen, darin müssen mindestens fünf Stunden im Allein-Überlandflug mit mindestens einem Flug über eine Strecke von mindestens 270 km (150 NM) enthalten sein, bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind. Wurde dem Bewerber Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf anderen Luftfahrzeugen, kann sich die geforderte Ausbildungszeit mit Lehrberechtigtem auf Flugzeugen auf eine Mindestanzahl von 20 Stunden verringern.
Ausbildungslehrgang für PPL(A) – Zusammenfassung Das Ziel eines PPL(A)-Lehrganges ist die Ausbildung von Flugschülern in der sicheren und fachkundigen Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln. Theoretische Ausbildung Der Lehrplan für die theoretische Ausbildung des PPL(A)-Lehrganges muss Folgendes umfassen: Luftrecht, Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (A), Flugleistung und Flugplanung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, Betriebliche Verfahren, Aerodynamik und Sprechfunkverkehr. Weitere Einzelheiten der theoretischen Ausbildung sind in Anhang 1 B zur 1. DV LuftPersV festgelegt. Flugausbildung Der Lehrplan für die Flugausbildung zum PPL(A) muss folgendes umfassen:
Auch für die Vorbereitung zur Theorieprüfung Motorflug gibt es von Winfried Kassera ein Lernsystem für den PC. Auch hier Näheres unter http://www.kassera.de. Natürlich kann man unter erleichterten Bedingungen von Segelflug auf Motorflug oder umgekehrt umsteigen und die entsprechende Lizenz erwerben.
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Den richtigen Ansprechpartner zum Ausbildungsbeginn findet man bei den Kontaktadressen. |